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Krankenkasse

Die Krankenkasse - Welche Frist bei Versichererwechsel einhalten? Wahl der vorteilhaftesten Kasse bis zum 30. November!

Alle Krankenkassen teilen ihre Prämien im Oktober 2011 mit. Ab diesem Zeitpunkt haben die Versicherten bis am 30. November 2011 Zeit, um die Krankenkasse zu wechseln. Falls der Versicherte bei der bisherigen Kasse bleibt, muss er nichts unternehmen: Die Versicherung wird stillschweigend weitergeführt. Bei der Berechnung der Prämie müssen Prämien, Franchisen, Versicherungsmodelle berücksichtigt werden. Eine schlechte Wahl bedeutet, während 6 Monaten oder sogar 1 Jahr, zu viel für seine Krankenkasse zu zahlen! Mit einer Franchise von 300.- und 3 Monaten Kündigungsfrist kann die Krankenkasse per 30. Juni gewechselt werden. Mit Wahlfranchisen ist ein Kassenwechsel für die Grundversicherung unterjährig nicht erlaubt. Merken Sie sich diese Daten und wählen Sie einen günstigeren Versicherer! Achtung: Diese Frist entspricht dem Tag, an dem Ihre bisherige Krankenkasse Ihr Schreiben erhalten muss. Unachtsamkeit kann teuer zu stehen kommen; wechseln Sie zur günstigsten Krankenkasse!

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